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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten.
Beschreibung
Kurztext
Als Praktikant können Sie ab Beginn des Praktikums Ausbildungsförderung erhalten.
Hierfür müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen.
Zuständigkeit
Fristen
- Deutscher Staatsbürger
- Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- Maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
- Praktikant wohnt nicht bei seinen Eltern
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie das Praktikum aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Förmlicher Antrag
- Nachweis über das Praktikum
- Einkommensnachweise der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- gegebenenfalls Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 5 Absatz 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 14 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
- Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
- Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung
- Weiterbildungsprüfung ablegen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2278
Fax: 06571 14-42278
E-Mail: Michael.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 212
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2290
Fax: 06571 14-42290
E-Mail: Silvia.Schiefer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 212
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