Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
Beschreibung
Kurztext
Wenn Sie als Schüler einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten Sie ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Zuständigkeit
Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
Fristen
- Deutscher Staatsbürger
- Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- Maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- Besuch einer allgemein bildenden Schulen oder Berufsfachschulen ab 10. Klasse; Wohnung ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern (weil eine entsprechende Schule nicht in zumutbarer Zeit von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist) oder
- Besuch einer mindestens zweijährigen berufsbildenden Schule
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Welche Fristen muss ich beachten?
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung
- Einkommensnachweise der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- gegebenenfalls Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 12 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Schulfahrten: Kostenerstattung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Landesportal RLP-Direkt