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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten, besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Fristen
Arbeitgeber darf nicht beschäftigungspflichtig sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage
§ 26 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Weitere Informationen
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
verwandte Vorgänge
- Ausbildung für behinderte Menschen festlegen ohne anerkannten Ausbildungsberuf
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz (LDZ)
- Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
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