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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb  von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf  Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Kurztext

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang können Sie eine Erstattung nach der Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung beantragen.



Zuständigkeit

Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.



Fristen

  • Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich geltend gemacht
  • Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein
  • Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid
  • Nach Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung durch den Beschäftigen, reichen Sie dessen Teilnahmebestätigung  bei der zuständigen Stelle ein
  • Im Anschluss erhalten Sie  einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
  • Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.



Rechtsgrundlage

Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)

Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO)




Weitere Informationen

Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

Antragsvordruck

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.

Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.

Unterstützende Institutionen

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur




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Ansprechpartner

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2997
E-Mail: poststelle@mwg.rlp.de
Web: mwg.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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