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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.
Kurztext
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung
- Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich eingeschränkt oder von einer Behinderung wesentlich bedroht sind, können Unterstützung erhalten
- Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen die Lebenssituation von Menschen mit (drohenden) wesentlichen Behinderungen verbessern und eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Umfang der Leistungen ist abhängig vom individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten.
- Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Die Leistungen bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf.
- Möglichkeiten zur Beratung bieten die Träger der Eingliederungshilfe und die Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®)
- zuständige Behörden: Landkreise, kreisfreie Städte und große selbstständige Städte als Träger der Eingliederungshilfe
Fristen
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Kosten
kostenlos
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Rechtsgrundlage
§§ 90 fortfolgende Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
Weitere Informationen
Bevor Sie sich mit dem Träger der Eingliederungshilfe in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine ergänzende unabhängige Beratungsstelle (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind Träger unabhängig.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
verwandte Vorgänge
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
- Förderschule anmelden
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Tel.: 06571 14-1031
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2481
E-Mail: Simone.Biersbach@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2366
E-Mail: Michaela.Bischof@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2364
E-Mail: Jan.Diederichs@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2235
E-Mail: Pia.Gansen@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2027
E-Mail: Annika.Goergen@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2184
E-Mail: EvaFranziska.Gruen@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2429
E-Mail: Melanie.Grunow-Rieth@bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2368
E-Mail: Andrea.Holland@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2128
E-Mail: Julia.Jaeckels@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2126
E-Mail: Jana.Jaeckels@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2127
E-Mail: Kai.Koenen@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2447
E-Mail: Sonja.Meller@bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2346
E-Mail: Dirk.Nummer@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2450
E-Mail: Heidi.Schaefer@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2472
E-Mail: Stefan.Schaefer@Bernkastel-Wittlich.de
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