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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).
Beschreibung
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fristen
Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.
Kosten
Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
- eine Gegenüberstellung der bisherigen Entgelte sowie der beantragten Entgelte und ihrer jeweiligen Kalkulation,
- die Angaben, die nach Maßgabe der Vorschriften über die die Ermittlung der Netzentgelte erforderlich sind und
- die Begründung für die Änderung der Entgelte.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Beschwerde.
Weitere Informationen
Diese finden Sie hier.
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Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/
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