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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen Genehmigung
Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Beschreibung
Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.
Nach erfolgter Genehmigung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten - Verpackungen
Fristen
Keine
Kosten
Es wird eine Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 18 Verpackungsgesetz (VerpackG)
Weitere Informationen
Die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass der Systembetreiber eine angemessene, insolvenzsichere Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach dieser Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die zuständigen Behörden Kostenerstattung wegen Ersatzvornahme verlangen können.
verwandte Vorgänge
- Abfallentsorgung zustimmen zur Verbringung in Deutschland und Europa
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
- Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
- Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
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