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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Errichtung einer Ergänzungsschule
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen.
Beschreibung
Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.
Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Fristen
Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 14 Privatschulgesetz (PrivSchG)
§ 14a Privatschulgesetz (PrivSchG)
§ 12 Landesverordnung zur Durchführung des Privatschulgesetzes
verwandte Vorgänge
- Aufnahme an einem Gymnasium anmelden
- Berufsbildende Schulen Aufnahme beantragen
- Berufsfachschule I anmelden
- Fachschule Hauswirtschaft (BBS) aufnehmen
- Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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