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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
SaarstraĂźe 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.
Der allgemeine Zuschuss beträgt
- 25,00 € pro Tag und Kind
- 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
- Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.
Zuständigkeit
Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau - Landesjugendamt.
Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau - Landesjugendamt
Weitere Informationen
Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.
Weiterführende Informationen auch nachfolgend:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
- Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
- Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“.
Informationen zur Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien"
Katalog „Urlaub mit der Familie“
Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
„NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“
verwandte Vorgänge
- Energieberatung beanspruchen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Kinderbetreuungskosten – steuerliche Berücksichtigung
- Mutter- und Vater-Kind Maßnahmen beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: +49 6341 26-1
Fax: +49 6341 26-287
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-444
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier
Tel.: +49 651 1447-0
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
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