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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Futtermittelkontrolle
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd.
Beschreibung
Zuständigkeit
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist oberste Landesbehörde für die Futtermittelkontrolle.
Zuständig für die Durchführung der Futtermittelkontrolle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) in Trier.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
verwandte Vorgänge
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den bundesrechtlich und landesrechtlich reglementierten Beruf „Lebensmittelkontrolleur/kontrolleurin“
- Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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