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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Mittwoch
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich absolviert und Sie denken nun über die weitere, passende Schulform nach? Dann könnte das Konzept der Integrierten Gesamtschule eine Option für Sie und Ihr Kind sein.
Beschreibung
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Kinder unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gemeinsam unterrichtet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. beziehungsweise 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. An der IGS können die Schülerinnen und Schüler jeden der folgenden Schulabschlüsse erreichen.
- die Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
- den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder
die Allgemeine Hochschulreife. Die Wahl des richtigen Schulabschlusses erfolgt dabei nicht zu früh.
Die mittlerweile flächendeckend ausgebauten Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend vierzügige Schulen der Klassenstufen 5 - 10 mit einer gymnasialen Oberstufe (MSS)
Kurztext
Integrierte Gesamtschulen sind Regelschulen in Rheinland-Pfalz. Sie betreuen Kinder mit unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung. Dadurch wird längeres gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. beziehungsweise 10. Klassenstufe möglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Bildung zuständige Ministerium. Für individuelle Fragen zur Gesamtschule wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule.
Fristen
In den Klassenstufen 5 und 6 werden zur individuellen Förderung in einigen Unterrichtsstunden kleinere Lerngruppen meist in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik gebildet oder einige Unterrichtsstunden mit zwei Lehrkräften doppelt besetzt.
Unterrichtsfächer an der Integrierten Gesamtschule
1. Pflichtbereich:
- Religion / Ethik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften: Biologie, Physik, Chemie
- Musik, Bildende Kunst
- Sport
- Klassenrat
2. Wahlpflichtbereich:
- Bildungsgangübergreifende Wahlpflichtfächer aus den Themenfeldern:
- Kommunikation und Medien, Künste, Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik (MINT), Ökonomie, Soziales, Sport und Gesundheit, Sprache (2. Fremdsprache Französisch oder Latein)
3. Wahlfreier Bereich:
- 3. Fremdsprache
- andere Wahlfächer, z.B. Chor/Orchester, Sport, Arbeitsgemeinschaften
- Förderunterricht
Ab Klassenstufe 6 belegen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung und ihren individuellen Stärken aus dem breiten Angebot im Wahlpflichtbereich ein Wahlpflichtfach beziehungsweise die Kombination von zwei Wahlpflichtfächern, dieses Fach beziehungsweise diese Fächer werden in der Regel bis zum Schulabschlussende in der Sekundarstufe beibehalten.
Den unterschiedlichen Leistungsständen (Begabungen, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft) der Schülerinnen und Schüler wird durch eine Leistungsdifferenzierung auf mindestens zwei Anforderungsebenen in einzelnen Fächern (Englisch, Mathematik, Deutsch und später Chemie, Physik und Biologie) Rechnung getragen. Damit ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über den Schulabschluss getroffen.
In den Fächern Gesellschaftslehre, Musik, Bildende Kunst und Sport, Religion oder Ethik werden die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin im Klassenverband gemeinsam unterrichtet.
Die gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen sind zum Teil als „Profil-Oberstufen“ organisiert. Sie setzen auf andere Weise Schwerpunkte und fördern insbesondere auch die in der Jahrgangsstufe 11 neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Alle integrierten Gesamtschulen bieten für Schülerinnen und Schüler ohne 2. Fremdsprache ab der Jahrgangsstufe 11 Unterricht in der neu einsetzenden Fremdsprache in Französisch, Latein oder Spanisch an.
Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums.
Internetseite des für Bildung zuständigen Ministeriums
Bildungsserver Rheinland-Pfälz
Bemerkungen
Neben den Integrierten Gesamtschulen gibt es auch einige Kooperative Gesamtschulen, die mit den eigenständigen Schularten Realschule plus und Gymnasium die pädagogischen Aufgaben eines Schulzentrums in einem besonderen organisatorischen Verbund erfüllen.
verwandte Vorgänge
- Abendgymnasium anmelden
- Duale Berufsoberschule aufnehmen
- Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden
- Sonderpädagogische Förderung feststellen
- Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ansprechpartner
Integrierte Gesamtschule Morbach
Klosterweg 7
54497 Morbach
Tel.: 06533 95697-0
Fax: 06533 95697-199
E-Mail: verwaltung@igs-morbach.de
Web: www.igs-morbach.de
Integrierte Gesamtschule Salmtal
Salmaue 8
54528 Salmtal
Tel.: 06578 985580
Fax: 06578 9855820
E-Mail: info@igs-salmtal.de
Web: www.IGS-Salmtal.de
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