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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Kfz-Zulassung: Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halterwechsel

Sie sind neuer Halter eines Fahrzeugs? So müssen Sie die Umschreibung der Kfz-Zulassung für sich als neuer Halter beantragen.  


Beschreibung

Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassung (Umschreibung) auf sich zu beantragen. Der Antrag ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen.

Kurztext

Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassungsumschreibung auf sich zu beantragen.



Zuständigkeit

Die Zulassung (Umschreibung) eines Fahrzeugs ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.



Kosten

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.




erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (gegebenenfalls Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung



Rechtsgrundlage

Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt