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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
Haben Sie ein Kind mit Behinderung? Dann hat es einen Anspruch auf EIngliederungshilfe. Hierzu gibt es verschiedene Angebotsformen.
Beschreibung
Kindergartenbetreuung
Alle Kinder haben ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (ab 1. August 2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Kinder mit Behinderung können außerdem einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe zum Ausgleich ihrer Behinderung haben.
In Rheinland-Pfalz gibt es die Angebotsformen
- „Einzelintegration in Kindertagesstätten“,
- „Integrative Gruppen“ (fünf Kinder mit und 10 Kinder ohne Behinderung) und
- „Heilpädagogische Gruppen“ (acht Kinder mit Behinderung).
Diese Wahlmöglichkeit hat eine wichtige Bedeutung für die betroffenen Eltern. Die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung werden im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung festgestellt, die in enger Abstimmung und Einbindung der Eltern erfolgt.
Weitere Informationen zu Kindertagesstätten finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Kindertagesstätten
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte erteilen die Kindergartenträger sowie die örtlich zuständigen Jugend- und Sozialämter.
verwandte Vorgänge
- Kinderbetreuungskosten – steuerliche Berücksichtigung
- Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz (LDZ)
- Schulfahrten: Kostenerstattung
- Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Tel.: 06571 14-1031
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2429
E-Mail: Melanie.Grunow-Rieth@bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2094
E-Mail: Ute.Helbing@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2128
E-Mail: Julia.Jaeckels@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2394
E-Mail: Astrid.Oster-Michels@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
Tel.: 06571 14-2159
E-Mail: Sven.Schermann@Bernkastel-Wittlich.de
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