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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Mitarbeiter
Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Raumordnung.
Beschreibung
Sie dienen dazu die Raumverträglichkeit eines Vorhabens zu prüfen. Durch das Raumordnungsverfahren wird vor der Genehmigung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festgestellt, ob diese mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Zudem wird geprüft wie diese Planungen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können
Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wesentliches Merkmal ist vor allem die kürzere Verfahrensdauer (3 Monate).
Kurztext
Das Raumordnungsverfahren dient der Überprüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Vorhaben vor dem Genehmigungsverfahren.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Ministerium des Innern und für Sport
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Zuständige Stelle
Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)
Fristen
- Antragstellung
- Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, gegebenfalls Nachforderung.
- Einleitung des Verfahrens
- Übersendung der Verfahrensunterlagen an die verfahrensbeteiligten Stellen und Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen u. evtl. Erörterungstermin
- abschließender Entscheid.
Voraussetzungen
Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme
Welche Fristen muss ich beachten?
Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.
Bearbeitungsdauer
Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der Herstellungskosten des Vorhabens.
erforderliche Unterlagen
Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens
- Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
- Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
- Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
- Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
- Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt
Rechtsgrundlage
§§ 15 Raumordnungsgesetz (ROG)
§§ 16 Raumordnungsgesetz (ROG)
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Landesplanungsgesetz
§§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG)
§§ 18 Landesplanungsgesetz (LPlG)
verwandte Vorgänge
- Flurstückverschmelzung
- GeoPortal Rheinland-Pfalz
- Regionalplanung
- Teilbaugenehmigung beantragen
- Zielabweichungsverfahren durchführen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2370
Fax: 06571 14-42370
E-Mail: Ralph.Lerch@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 2
Planungsgemeinschaft Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
Tel.: 0651 4601-0
Fax: 0651 4601-218
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