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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Mitarbeiter
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Beschreibung
Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Kurztext
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Fristen
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Hinweise:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf
- Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
- Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
- Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
- die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Kosten
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Rechtsgrundlage
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Tel.: 0221 5061-0
Web: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
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