Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Umwandlung ehemaliger Militärwohnungen in Sozialmietwohnungen
Wenn Sie sich entschlossen haben, ehemalige Militärwohnungen zu erwerben und diese in Sozialmietwohnungen umzuwandeln, können Sie staatliche Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (z.B. das Anlegen eines Spielplatzes) bezuschusst.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter/Väter mit Kindern
- Nachrangig Familien ohne Kinder
Förderungshöhe:
- bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Mieters innerhalb der Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetz liegt
- bis zu 154 Euro, wenn das Einkommen des Mieters nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des des Wohnraumförderungsgesetz liegt
je m² förderungsfähige Wohnfläche
- Wohnumfeldmaßnahmen
30% der förderungsfähigen Kosten (diese werden mit höchstens 255.000 Euro je Gesamtwohn-anlage berücksichtigt)
Voraussetzungen:
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Nachweis durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins.
- Eigenkapital: 15 % der Gesamtkosten
- Die geförderte Wohnung unterliegt 15 Jahre lang Mietpreis- und Belegungsbindungen
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Link zur Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Rechtsgrundlage
§9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
verwandte Vorgänge
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen
- Wohnraumförderung: Sonderprogramm Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
- Wohnraumförderung: Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum
Ansprechpartner
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 6172-0
Fax: +49 6131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Web: isb.rlp.de/home.html
Landesportal RLP-Direkt