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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen

Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere in der Regel von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem amtlichen Tierarzt bestätigt wird.  


Beschreibung

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. In manchen Fällen ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Bei der Einfuhr erfolgt eine Veterinärgrenzkontrolle an einer Grenzkontrollstelle.
Für das Verbringen von Tieren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss ebenfalls in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden.
Privater Reiseverkehr mit Heimtieren
Hunde, Katzen, Frettchen
Für den privaten Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere erleichterte Bestimmungen.
Für Verbringungen in die meisten EU-Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen durch Mikrochip gekennzeichnet sein und von einem vom ermächtigten Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis begleitet werden, in dem insbesondere eine wirksame gültige Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Die Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland, Schweden und Malta stellen zusätzliche Anforderungen.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden, bedarf die Verbringung keiner Genehmigung.
Bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten Drittländern) im privaten Reiseverkehr nach Deutschland sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen, je nachdem, ob es sich um ein sogenanntes „gelistetes Drittland“ oder ein „nicht gelistetes Drittland mit unbekanntem beziehungsweise unsicherem Tollwutstatus“ handelt.
Zur Abklärung, welche Bedingungen für das betreffende Drittland gelten, sollte man sich gegebenenfalls rechtzeitig mit einem Tierarzt oder der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung setzen.
Grundsätzlich müssen die Tiere über eine Kennzeichnung durch Mikrochip und eine wirksame gültige Tollwutschutzimpfung verfügen und von einer Veterinärbescheinigung (beziehungsweise einem Heimtierausweis) begleitet werden.
Bei der Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittland sind zusätzlich der Nachweis von Tollwutantikörpern frühestens 30 Tage nach der Tollwutschutzimpfung mittels einer Blutuntersuchung und danach eine Wartezeit von 3 Monaten bis zur Einreise vorgeschrieben. Die Wartezeit entfällt, wenn die Blutuntersuchung bereits vor der Ausreise aus Deutschland durchgeführt wurde.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden, ist die Einfuhr möglich und bedarf keiner Genehmigung.
Andere Heimtiere
Für die innergemeinschaftliche Verbringung und die Einfuhr anderer Heimtiere wie Wirbellose, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Nager und Hauskaninchen sind die veterinärrechtlichen Anforderungen beim zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung zu erfragen.
Für Reisen innerhalb der EU mit bestimmten Heimvögeln (Papageien, Sittiche) sind spezielle Gesundheitsbescheinigungen vorgeschrieben.
Bei exotischen Tieren sind gegebenenfalls artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Gewerblicher Import von Tieren
Wer Tiere gewerblich aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern importieren will, z.B. um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten, die er beim zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung erfragen kann.
Ausfuhr von Tieren
Für die Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung Ihres Landkreises.



Fristen

Gegebenenfalls zu beachtende Fristen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.



Kosten

Gebühren fallen für Veterinärgrenzkontrollen sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Heimtierausweise an. Die Gebührenhöhe kann bei der Veterinärbehörde erfragt werden.




erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen beziehungsweise Informationen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 576/2013

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Verordnung (EU) Nr. 577/2013




Weitere Informationen

Bei exotischen Tieren sind gegebenenfalls auch artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Gundula Stamer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
 


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