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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Wasserwirtschaftssachverständige/r: Planvorlageberechtigung - Aufnahme in die Liste
Fachkundige Personen, die Pläne und Unterlagen für Wasserbehörden erstellen, werden in einer Liste bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragen.
Beschreibung
Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Erstellung von Plänen und Unterlagen für Verfahren vor Wasserbehörden berechtigt sind, gelten als fachkundige Personen, wenn sie vergleichbare fachliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen aufweisen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Fristen
Die Eintragung in die Liste beziehungsweise das Verzeichnis hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Wird die Eintragung nicht innerhalb dieser Frist von der Ingenieurkammer bestätigt, so gilt sie als erfolgt (Genehmigungsfiktion nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz)
Die Eintragung in die Liste wird durch die Ingenieurkammer nach Ablauf von zehn Jahren oder wenn die eingetragene Person ihre praktische Tätigkeit dauerhaft eingestellt hat gelöscht.
Kosten
Die Gebühr für die Eintragung in die Liste richtet sich nach der Kostenordnung der Ingenieurkammer (suche „Kostenordnung“ unter: www.ing-rlp.de). Sie beträgt 50-300 Euro
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde (siehe bei Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlage
§ 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Rechtsbehelf
Klage vor den Verwaltungsgerichten; gegen das Löschen einer Eintragung ist vorab Widerspruch beim Eintragungsschuss zu erheben.
Weitere Informationen
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Ebenso eine Liste zur Einordnung der Projekte, für die Sie Planungen erstellen möchten.
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
Eine Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz.
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Ansprechpartner
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 95986-0
Fax: +49 6131 95986-33
E-Mail: info@ing-rlp.de
Web: www.ing-rlp.de
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