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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Sie besitzen eine befristete Fahrerlaubnis? Diese können Sie in der Führerscheinstelle verlängern lassen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:
- Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.
Kurztext
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
- Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: Führerscheinstelle
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.
Fristen
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Rechtsgrundlage
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Weitere Informationen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
verwandte Vorgänge
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Joerg.Goller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Heike.Hansen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Renate.Hock@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Kristin.Lauer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Melina.Lellig@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
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