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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Grundstücksmarktbericht Daten der Wertermittlung
Sie haben Interesse an Daten über den Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz? Dann können sie den Landesgrundstücksmarktbericht erwerben.
Beschreibung
Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB beziehungsweise in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.
Kurztext
Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz werden Regionen mit vergleichbaren Grundstücksmärkten zusammengefasst und den Nutzerinnen und Nutzern statistisch gesicherte Marktdaten zur Verfügung gestellt. Er ermöglicht einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt, gibt Auskunft über Umsatz- und Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt in Rheinland-Pfalz und enthält sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten. Für einige Städte in Rheinland-Pfalz wurden regionale Grundstücksmarktberichte herausgegeben.
Zuständigkeit
Informationen zum Landesgrundstücksmarktbericht und zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, die beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz eingerichtet ist, oder bei den Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.
Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Herausgabe des Landesgrundstücksmarktberichts ist die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Fristen
Der Landesgrundstücksmarktbericht und weitere Grundstückmarktberichte können
- über den Internetshop des LVermGeo oder
- bei den Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation und der Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz bestellt werden.
Servicestellen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation
Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Es bestehen keine Vorraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die aktuellen Gebühren für die Grundstücksmarktberichte sind im Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz aufgeführt.
Eine kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz, steht auf der Homepage des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation zum Download bereit. In dieser Version sind die Kapitel 6 (Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten und 11 (Anhang, Indexreihen, Richtwerte, Zinssätze, Wertfaktoren) nicht enthalten!
Internet-Shop der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
kostenfreie Version des Landesgrundstücksmarktberichts Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
§ 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 198 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 10 und 18 Gutachterausschussverordnung (GAVO)
Wertermittlungsrichtlinien (RiWert)
Weitere Informationen
Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher oder elektronischer Form und wird entsprechend bestätigt.
Was sollte ich noch wissen?
Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen:
Wertermittlung Rheinland-Pfalz
Immobilienmarktbericht Deutschland
Bemerkungen
Die Vervielfältigung des Landesgrundstücksmarktberichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk im Landesgrundstücksmarktbericht ist zu beachten.
verwandte Vorgänge
- Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller
- Bauvorlageberechtigung
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Grundsteuer Einheitswert Erklärungs- und Anzeigepflichten
- Teilbaugenehmigung beantragen
Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Tel.: +49 6531 5017-0
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: gutachterausschuss@bernkastel-kues.de
Web: www.gutachterausschuesse.rlp.de
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz
Tel.: +49 261 492-0
Fax: +49 261 492-492
E-Mail: lvermgeo@vermkv.rlp.de
Web: lvermgeo.rlp.de/de/startseite/
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz
Tel.: +49 261 492-0
Fax: +49 261 492-492
E-Mail: lvermgeo@vermkv.rlp.de
Web: www.lvermgeo.rlp.de/index.php?id=2565
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