Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Kurztext
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
- ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
- eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis; entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt erteilt
- zuständig: zuständiges Jugendamt
Fristen
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Rechtsgrundlage
§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
verwandte Vorgänge
- Betreuungsverfügung
- Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
- Jugendmigration Kontaktstellen
- Rechtsberatung - Registrierung
- Schulpsychologische Beratung beanspruchen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2409
Fax: 06571 14-42409
E-Mail: Marina.Fischer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 312
Landesportal RLP-Direkt