Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen
Wenn Sie als Untersuchungsstelle für Milch tätig werden wollen, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Beschreibung
Abnehmer von Milch haben jede Anlieferungsmilch zur Bewertung der Güte auf
- Fettgehalt,
- Eiweißgehalt,
- bakteriologische Beschaffenheit,
- Gehalt an somatischen Zellen und
- Gefrierpunkt
untersuchen zu lassen oder zu untersuchen.
Die Untersuchungsstelle führt somit entsprechende Untersuchungen der Gütemerkmale durch und klassifiziert die Milch. Die Untersuchungen erfolgen ohne Vorankündigung und unregelmäßig über den Monat verteilt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Rheinland-Pfalz haben, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz.
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle muss nachfolgende Unterlagen enthalten:
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach der DIN EN ISO/IEC 7025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“ oder der vorangegangenen gleichnamigen DIN EN ISO/EN 17025:2005-08,
- Nachweis der sachlichen und personellen Ausstattung, welche befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen und
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut oder dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, soweit die vorgenannten Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Rechtsgrundlage
Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)
Landesverordnung zur Durchführung der Milch-Güteverordnung
Weitere Informationen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Als Milchabnehmer haben Sie die Ergebnisse der Untersuchungen drei Jahre lang aufzubewahren und gegebenenfalls der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuzeigen. Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen sind das Datum der Probenahme, die Art der Konservierung, das Datum der Untersuchung und die Untersuchungsmethode schriftlich festzuhalten.
verwandte Vorgänge
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben
- Register für die Entsorgung von Abfällen
- Sachkundenachweis für die Anwendung, Beratung von Pflanzenschutzmitteln beantragen
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westpfalz (DLR Westpfalz)
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 3674-0
Fax: +49 631 3674-255
E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-westpfalz.rlp.de
Landesportal RLP-Direkt