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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen

Wenn Sie als Untersuchungsstelle für Milch tätig werden wollen, müssen Sie eine Zulassung beantragen.  


Beschreibung

Abnehmer von Milch haben jede Anlieferungsmilch zur Bewertung der Güte auf

  • Fettgehalt,
  • Eiweißgehalt,
  • bakteriologische Beschaffenheit,
  • Gehalt an somatischen Zellen und
  • Gefrierpunkt

untersuchen zu lassen oder zu untersuchen.

Die Untersuchungsstelle führt somit entsprechende Untersuchungen der Gütemerkmale durch und klassifiziert die Milch. Die Untersuchungen erfolgen ohne Vorankündigung und unregelmäßig über den Monat verteilt.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Rheinland-Pfalz haben, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz.



erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle muss nachfolgende Unterlagen enthalten:

  1. Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach der DIN EN ISO/IEC 7025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“ oder der vorangegangenen gleichnamigen DIN EN ISO/EN 17025:2005-08,
  2. Nachweis der sachlichen und personellen Ausstattung, welche befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen und
  3. Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut oder dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, soweit die vorgenannten Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.



Rechtsgrundlage

Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)

Landesverordnung zur Durchführung der Milch-Güteverordnung




Weitere Informationen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Was sollte ich noch wissen?

Als Milchabnehmer haben Sie die Ergebnisse der Untersuchungen drei Jahre lang aufzubewahren und gegebenenfalls der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuzeigen. Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen sind das Datum der Probenahme, die Art der Konservierung, das Datum der Untersuchung und die Untersuchungsmethode schriftlich festzuhalten.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westpfalz (DLR Westpfalz)
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern

Tel.: +49 631 3674-0
Fax: +49 631 3674-255
E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-westpfalz.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt