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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Grundsteuermessbetrag ermitteln
Dieser Eintrag vermittelt Ihnen nähere Informationen zur Ermittlung beziehungsweise Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Beschreibung
Der Grundsteuermessbetrag bildet zusammen mit dem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz die Basis für die Grundsteuerfestsetzung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern
Fristen
Der Grundsteuermessbetrag wird von dem örtlich zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt, in dem auf den Einheitswert/Grundsteuerwert ein Promillesatz (Steuermesszahl) angewendet wird.
Die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird zumeist mit der Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts verbunden. Das heißt, Sie erhalten im Regelfall nur ein Schriftstück, welches sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch den Einheits-/Grundsteuerwert enthält. Ungeachtet dessen handelt es sich um zwei selbständige, jeweils getrennt anfechtbare Verwaltungsakte.
Wird zwischen zwei Hauptveranlagungszeitpunkten hinsichtlich des Einheitswerts/Grundsteuerwerts eine Wertfortschreibung, Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (mithin eine neue Feststellung des Einheitswerts/Grundsteuerwerts) durchgeführt, erfolgt eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Badegewässerqualität
- Grundsteuer Einheitswert Erklärungs- und Anzeigepflichten
- Naturschutz
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
- Wohnraumförderung: Wohnungsbau Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
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