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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Zuchtprogramm Genehmigung beantragen

Sie wollen ein Zuchtbrogramm durchführen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.  


Beschreibung

Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum.



Fristen

Die zuständige Behörde kann eine Befristung von mindestens zwei Jahren für die Genehmigung eines Zuchtprogrammes festlegen.

Die Genehmigung kann mit Ablauf der Befristung neu erteilt werden.



erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss nachstehenden Angaben zum Zuchtprogramm enthalten:

  • die Namen und Anschriften der am Zuchtprogramm Beteiligten,
  • Angaben über ihren Tierbestand und
  • ihre Aufgaben innerhalb des Zuchtprogramms.



Rechtsgrundlage

§ 5 Tierschutzgesetz (TierZG)




Weitere Informationen

Zuchtprogramme in Rheinland-Pfalz für Schafe und Ziegen




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)
Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 820-0
Fax: +49 671 820-600
E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt