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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Deutschlandstipendium beantragen
Sie sind der oder die Beste in Ihrem Studiengang? Erfahren Sie hier, wie Sie sich für ein Stipendium bewerben können.
Beschreibung
Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.
Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.
Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt.
Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule.
Fristen
- Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
- Die Kommission setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und - falls von der Hochschule vorgesehen - Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
- Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann - im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.
Voraussetzungen
Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
- Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
- Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über 30,00 Euro pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und können dort erfragt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
- ein max. 2-seitiges Motivationsschreiben,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
- Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
- eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
- von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie gegebenenfalls weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- gegebenenfalls der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt,
- gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- gegebenenfalls eine Erklärung zu besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen
Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind.
Rechtsgrundlage
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)
Stipendienprogramm-Verordnung (StipV)
Weitere Informationen
Teilnehmende Hochschulen in Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten
- Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
- Ausbildungsförderung beraten
- BAFöG Zusatzleistungen bewilligen
Ansprechpartner
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Ernst-Boehe-Straße 4
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: +49 621 5203-0
Fax: +49 621 5203-200
E-Mail: info@hs-lu.de
Web: www.hwg-lu.de/
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 37240
Fax: +49 631 3724-2105
E-Mail: presse@hs-kl.de
Web: www.hs-kl.de/
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel.: +49 261 9528-0
Fax: +49 261 9528-567
E-Mail: infos@fh-koblenz.de
Web: www.hs-koblenz.de
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel.: +49 6131 628-0
Fax: +49 6131 628-7777
E-Mail: verw@fh-lu.de
Web: www.fh-mainz.de
Hochschule Trier
Schneidershof
54293 Trier
Tel.: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de
Web: www.fh-trier.de
Hochschule Worms
Erenburgerstraße 19
67549 Worms
Tel.: +49 6241 509-0
Fax: +49 6241 509-222
E-Mail: kontakt@fh-worms.de
Web: www.hs-worms.de/
Technische Hochschule Bingen
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein
Tel.: +49 6721 409-0
Fax: +49 6721 409-100
E-Mail: dialog@th-bingen.de
Web: www.th-bingen.de
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