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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Steuererklärung Frist verlängern
Sie schaffen die Abgabe der Steuererklärung nicht rechtzeitig? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Verlängerung der Abgabefrist bei zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Beschreibung
Ihre Steuerklärungen - hierzu zählen auch Steueranmeldungen - müssen Sie bis zur gesetzlich vorgegebenen Frist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollten Sie an der Einhaltung der Abgabefrist gehindert sein, können Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Steuererklärung bis zu der neu vereinbarten Frist einreichen.
Werden Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) bereits längere Fristen. Daher ist in diesen Fällen eine Fristverlängerung darüber hinaus nur möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Frist einzuhalten.
Kurztext
Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen können auf Antrag verlängert werden.
Zuständigkeit
Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.
Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern
Fristen
In Ihrem Antrag ist anzugeben, aus welchem Grund Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, um gegebenenfalls dadurch überflüssig werdende weitere Verfahrenshandlungen des Finanzamts zu vermeiden, z. B. Erinnerungen, Androhung von Zwangsgeld.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sowie gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis des Hinderungsgrundes.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
- Körperschaftsteuer zahlen
- Umsatzsteuer Vergütung an gemeinnützige Körperschaften beantragen
Ansprechpartner
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
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