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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Steuererklärung Frist verlängern

Sie schaffen die Abgabe der Steuererklärung nicht rechtzeitig? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Verlängerung der Abgabefrist bei zuständigen Finanzamt zu beantragen.  


Beschreibung

Ihre Steuerklärungen - hierzu zählen auch Steueranmeldungen - müssen Sie bis zur gesetzlich vorgegebenen Frist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollten Sie an der Einhaltung der Abgabefrist gehindert sein, können Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Steuererklärung bis zu der neu vereinbarten Frist einreichen.

Werden Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) bereits längere Fristen. Daher ist in diesen Fällen eine Fristverlängerung darüber hinaus nur möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Frist einzuhalten.

Kurztext

Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen können auf Antrag verlängert werden.



Zuständigkeit

Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.

Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern



Fristen

In Ihrem Antrag ist anzugeben, aus welchem Grund Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine. Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, um gegebenenfalls dadurch überflüssig werdende weitere Verfahrenshandlungen des Finanzamts zu vermeiden, z. B. Erinnerungen, Androhung von Zwangsgeld.



Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

Der Antrag sowie gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis des Hinderungsgrundes.




Rechtsgrundlage

§ 109 Abgabenordnung (AO)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt