Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Testament zurück nehmen
Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.
Beschreibung
Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.
Fristen
Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.
Kosten
Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Hinterlegungsschein
Rechtsgrundlage
§§ 2256, 2272 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Weitere Informationen
Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
verwandte Vorgänge
- Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen
- Höfeordnung
- Nachlasspflegeschaft anordnen
- Testament verwahren
Landesportal RLP-Direkt