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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Mitarbeiter

Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.  


Beschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Kurztext

  • Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden
  • Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online
  • Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK


Fristen

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Voraussetzungen

  • keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.



Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.




erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung



Rechtsgrundlage

§ 50 Arzneimittelgesetz (AMG)

§§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln




Weitere Informationen

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen



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Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
 


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