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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Lehramtsprüfung durchführen
Die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Schulen schließt im Rahmen des Vorbereitungsdienste (Zweite Ausbildungsphase) die Ausbildung für ein Lehramt ab, nachdem vorab als Voraussetzung ein lehramtsbezogenes Studium (Erste Ausbildungsphase) erfolgreich absolviert wurde.
Beschreibung
Durch die Zweite Staatsprüfung soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt werden kann.
Die Zweite Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab, der in in einem Studienseminar und in einer oder mehreren Ausbildungsschulen durchgeführt wird. Der Vorbereitungsdienst macht die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut, dass sie
Zuständigkeit
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung obliegt dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz
Fristen
Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt voraus.
Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, in denen die Lehrbefähigung erworben werden soll.
Die mündliche Prüfung umfasst
- eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer beziehungsweise in einem der beiden Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens beziehungsweise eines Förderplanes auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches,
- eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches beziehungsweise in Erziehung und Unterricht im anderen Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung,
- eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht
Voraussetzungen
Die Zulassung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen geltenden Bewerbungsfristen.
Die Prüfungstermine der Zweiten Staatsprüfung werden vom Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen jeweils festgesetzt.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Über die Unterlagen, die zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erforderlich sind, hinaus, sind für die Zweite Staatsprüfung keine weiteren Unterlagen notwendig.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
verwandte Vorgänge
- Lehramt Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkennen
- Rechtsreferendariat zulassen
- Studienplatz Abmeldung (Exmatrikulation)
- Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen
- Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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