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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Änderungen in der Weinbaukartei melden
Als Rebflächenbewirtschafter müssen Sie bis zum 31. Mai jeden Jahres alle Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten online melden.
Beschreibung
Jeder Rebflächenbewirtschafter ist verpflichtet, zum 31. Mai jeden Jahres eine Änderung in seiner von ihm bewirtschafteten Rebfläche zu melden. Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten sind zu melden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer.
Fristen
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldung muss bis 31. Mai jeden Jahres erfolgen.
Kosten
Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) voebehalten.
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen nötig. Alle Daten werden online erfragt.
Rechtsgrundlage
Jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung:
VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
§ 29 Abs. 3 der Wein-Überwachungsverordnung (WeinV)
Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
verwandte Vorgänge
- Fischereischein Ausstellung
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Meldung einer Tierhaltung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
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