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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Zahnerkrankungen Präventionsmaßnahmen bewilligen für Krankenversicherte
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
Kurztext
Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
- ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
- eingehende Untersuchung
- Nachweis über Bonusheft zur Erlangung des höheren Festzuschusses bei Zahnersatz
- eventuell abweichende Leistungen der Krankenkassen
Kosten
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Rechtsgrundlage
§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
verwandte Vorgänge
- Approbation erteilen für Ärztin oder Arzt aus Drittstaaten
- Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte finanzieren
- Mutter- und Vater-Kind Maßnahmen beantragen
- Pflegeversicherungsbeitrag
- Rehabilitationsmaßnahmen für Krankenversicherte gewähren
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