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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Mitarbeiter

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.  


Beschreibung

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, gegebenenfalls Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Kurztext

  • Zuordnung Hauptarbeitgeber
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Familiengerechte Steuerklasse
  • Steuerklasse VI
  • Mitteilung an den Arbeitgeber


Zuständigkeit

Arbeitgeber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber



Fristen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Welche Fristen muss ich beachten?

keine



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum



Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG)




Weitere Informationen

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Was sollte ich noch wissen?

keine




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Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


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Quelle der Inhalte:
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