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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Pflegeversicherungsbeitrag
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Beschreibung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur
Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des
Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 beträgt 58.050 Euro.
Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.
Kurztext
Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.
Fristen
Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Kosten
Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.
erforderliche Unterlagen
In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.
Rechtsgrundlage
§§ 54 bis 60 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
verwandte Vorgänge
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Rehabilitationsmaßnahmen für Krankenversicherte gewähren
- Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
- Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte
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