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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Beschreibung
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt die Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.
Die Stiftung für Hochschulzulassung berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Bewerbungssupport - Hochschulstart
Kurztext
- Koordinierung bei der Studienplatzvergabe
- Registrierung und Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Sicherstellung, dass jede/r Bewerber/in am Ende des Zulassungsverfahrens nur einen Studienplatz erhält
- Zuständig: Stiftung für Hochschulzulassung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Stiftung für Hochschulzulassung.
Fristen
Die Stiftung für Hochschulzulassung führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.
Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliche Angebot einen Studienplatz.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
- Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
Welche Fristen muss ich beachten?
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.
Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben.
Im Portal von hochschulstart.de werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.
Bearbeitungsdauer
Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
Rechtsgrundlage
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“
Weitere Informationen
Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja
Persönliches Erscheinen: nein
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Hochschulzulassung für Begabte ohne Hochschulreife
- Lehramt Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkennen
- Studienleistungen anrechnen
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