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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Beschreibung
Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.
Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten 2 Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.
Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt
- im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
- im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.
Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).
Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.
Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.
Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.
Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.
Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Kurztext
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Bewilligung
- für Unternehmen, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind und
- Bürgergeld bekommen
- Beschäftigung muss mindestens 2 Jahre dauern und sozialversicherungspflichtig sein
- Ziel ist, die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und perspektivisch eine ungeförderte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
- Förderung beinhaltet
- 2 Jahre lang Lohnkostenzuschuss
- 75 Prozent im 1. Arbeitsjahr
- 50 Prozent im 2. Arbeitsjahr
- ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching während der geförderten Beschäftigung: In den ersten 6 Monaten muss der Arbeitgeber die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für das Coaching freistellen.
- Eine Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
- 2 Jahre lang Lohnkostenzuschuss
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters.
- zuständig: Jobcenter
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Fristen
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
- Das Jobcenter vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.
Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten
- seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
- trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine Person einstellen möchten, die in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine Angaben
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlage
§ 16e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Bürgergeld beantragen
- Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
- Schwarzarbeit melden
- Unterstützung zur Beschäftigung von Menschen beantragen, die seit vielen Jahren nicht gearbeitet haben und Bürgergeld bekommen
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