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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Mitgliederverzeichnis der Landespsychotherapeutenkammer aufnehmen
Sie sind Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und wollen in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit aufnehmen? Dann melden Sie sich unbedingt mit Tätigkeitsaufnahme bei der Landespsychotherapeutenkammer an.
Beschreibung
Mitgliedschaft anmelden bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Kurztext
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft. Sobald eine Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Tätigkeit in Rheinlandpfalz gegeben sind, müssen die Anrufer*innen darauf hingewiesen werden, sich schnellstmöglich an die Kammer zu wenden und sich anzumelden. Dort erhalten sie alle weiteren Informationen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Referat Mitgliederverwaltung, Beiträge und Buchhaltung, Psychotherapeutenausweis und Digitalisierung.
Fristen
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Den Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer vor Ort oder können ihn im Internet auf der Homepage der Kammer herunterladen. Sie finden den Meldebogen auf der Webseite im Bereich Psychotherapeuten / Formulare / Mitgliedschaft. Schicken Sie das Formular unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie…
- als Psychologische Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
- Ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Land Rheinland-Pfalz ausüben.
- Sind Sie Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben. Voraussetzung ist, dass Sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit in Rheinland-Pfalz.
Kosten
Für die Anmeldung: keine.
Für die Mitgliedschaft: Einkommensabhängiger Jahresbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie bei der LPK RLP.
Hinweis: Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) und Doppelmitglieder mit anderen Heilberufekammern zahlen einen ermäßigten Beitrag.
erforderliche Unterlagen
Meldebogen (ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis des akademischen Grades
- Promotionsurkunde
- Habilitationsurkunde
- falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
- Approbationsurkunde mit Zeugnis zur Approbation oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz
Im Meldebogen sind die erforderlichen Unterlagen entsprechend gekennzeichnet.
Hinweis: Die Approbationsurkunde, das Zeugnis zur Approbation und die Promotions- beziehungsweise Habilitationsurkunde müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.
Rechtsgrundlage
Heilberufsgesetz (HeilBG) des Landes Rheinland-Pfalz
Meldeordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Beitragsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Rechtsbehelf
Die Kammermitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft. Die Entscheidung zur Aufnahme oder Ablehnung der Kammermitgliedschaft kann im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens mit den Rechtsbehelfen Widerspruch und Klage als Rechtsbehelfe angefochten werden.
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Als Psychologische Psychotherapeut*in sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
- deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Bemerkungen
Sollten Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Logopädin oder Logopäde mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Arbeitsschutzberatung beanspruchen
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
- Fachärztin, Facharzt - Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation
- pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
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