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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten

Sie können auf die Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik schriftlich verzichten.  


Beschreibung

Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.

Weitere Informationen



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz



Fristen

Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.




Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
E-Mail: poststelle@fm.rlp.de
Web: www.fm.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt