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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Baudenkmalpflege
Die Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt von unserer gebauten Umwelt.
Beschreibung
Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.
Dies können beispielswiese sein:
- Baudenkmale,
- Denkmalbereiche,
- archäologische Kulturdenkmale,
- archäologische Flächendenkmale,
- bewegliche Kulturdenkmale
- Kleindenkmale.
Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.
Zuständigkeit
Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.
Fristen
Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
- Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
- Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
- an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Rechtsgrundlage
Rheinland-Pfälzisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Weitere Informationen
Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erhalten.
verwandte Vorgänge
- Denkmalschutz
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Störfälle in Betriebsbereichen anzeigen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2372
Fax: 06571 14-42372
E-Mail: Silvia.Hausdorf@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 317
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2174
Fax: 06571 14-42174
E-Mail: Sandra.Meurer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 317
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