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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Beihilfe Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern.  


Beschreibung

Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.

Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz



Zuständigkeit

Bei aufkommendem Seuchenverdacht müssen Sie sofort das Veterinäramt der örtlich zuständigen Kreisverwaltung und einen Tierarzt informieren.
Der Antrag auf Beihilfe ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.

Veterinärämtern in Rheinland-Pfalz



Fristen

Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach Eintritt des Schadens beim Veterinäramt  eingegangen sein.



Rechtsgrundlage

§§ 17, 18 der Hauptsatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz




Weitere Informationen

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).

Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Petra Becker Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2353
Fax: 06571 14-42353
E-Mail: Petra.Becker@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 116
 


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