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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Erntezulassungsregister

Das Erntezulassungsregister (EZR) ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis.  


Beschreibung

Es zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Wildlingen oder Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf.
Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

Suchfunktion im öffentlichen Teil des Erntezulassungsregisters (EZR)



Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung von Zulassungen in Rheinland-Pfalz ist die obere Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

Zentralstelle der Forstverwaltung



Kosten

Für Zulassungen im Privat- und Kommunalwald sowie für Zweckverbände werden gemäß der Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ (Besonderes Gebührenverzeichnis) folgende Gebühren erhoben:
166,50 Euro für eine/die erste Entscheidung über die Zulassung/Zulassungseinheit, jede weitere am gleichen Tag begutachtete Zulassungseinheit des gleichen Waldeigentümers 55,50 Euro.

Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ mit Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

  • Ein formloser, schriftlicher Antrag auf Zulassung nach dem FoVG.
  • Eine Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit Einzeichnung des zu begutachtenden Waldteiles und eine Karte ohne Einzeichnung (blanko).
  • Waldortsblatt der Betriebsplanung, aus dem Informationen wie Waldortsangabe, Waldbesitzer, Baumart, Fläche, Alter, Höhenlage, etc. hervorgehen.



Rechtsgrundlage

Forstvermehrungsgutgesetz

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung

Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Zentralstelle der Forstverwaltung
Le Quartier-Hornbach 9
67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel.: +49 6321 6799-0
Fax: +49 6321 6799-150
E-Mail: zdf.neustadt@wald-rlp.de
Web: www.wald-rlp.de/index.php?id=212#zdf
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt