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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.  


Beschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Kurztext

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern
  • Zur Erweiterung ist ein Antrag nötig
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.



Fristen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.



Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)




Rechtsgrundlage

§§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung


Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Herr Jörg Goller Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Joerg.Goller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Heike Hansen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Heike.Hansen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Renate Hock Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Renate.Hock@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Kristin Lauer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Kristin.Lauer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Melina Lellig Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2021
E-Mail: Melina.Lellig@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: E 2
 


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