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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Fischerprüfung Abnahme

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.  


Beschreibung

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
  3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

Kurztext

  • Fischerprüfung Abnahme
  • Prüfung wird für die Erteilung eines Fischereischeins benötigt.
  • Voraussetzungen ist Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
  • Benötigte Unterlagen: Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Die Prüfung wird viermal im Jahr durchgeführt.
  • Zuständig: untere Fischereibehörden


Zuständigkeit

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen) durchgeführt.



Fristen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.



erforderliche Unterlagen

Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.




Rechtsgrundlage

Landesfischereigesetz (LFischG)

Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)




Weitere Informationen

Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung


E-Mail: kreisordnungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)

Frau Michaela Kother Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2238
Fax: 06571 14-42238
E-Mail: Michaela.Kother@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: M14
 


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Quelle der Inhalte:
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