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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Kurztext
- Fischerprüfung Abnahme
- Prüfung wird für die Erteilung eines Fischereischeins benötigt.
- Voraussetzungen ist Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
- Benötigte Unterlagen: Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Die Prüfung wird viermal im Jahr durchgeführt.
- Zuständig: untere Fischereibehörden
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Fristen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Landesfischereigesetz (LFischG)
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Weitere Informationen
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
verwandte Vorgänge
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
E-Mail: kreisordnungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung)
Tel.: 06571 14-2238
Fax: 06571 14-42238
E-Mail: Michaela.Kother@bernkastel-wittlich.de
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