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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Handelsregister Abschrift
Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden.
Beschreibung
Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Kurztext
Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Zuständigkeit
Das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz der Niederlassung / der Gesellschaft.
Fristen
- Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
- Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
- Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.
Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann
- Reisegewerbekarte beantragen
- Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung
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