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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
Sie möchten Bodendenkmäler aufzusuchen oder nach ihnen graben? Dann ist hierfür stets eine Genehmigung notwendig.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Denkmalschutzbehörden.
Fristen
- Jeder Eingriff in den Boden mit dem Ziel archäologische Forschung zu betreiben, braucht eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Fachbehörde.
- Diese wird nicht für das bloße Aufsuchen und Aufsammeln von Funden erteilt, sondern ist Einzelfall abhängig für wissenschaftliche Forschungszwecken.
- Als Antragsteller müssen Sie die archäologischen Methodenvielfalt beherrschen und nachweisen können. Dies gilt auch für Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten.
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind nachfolgende Informationen beizufügen:
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Rechtsgrundlage
Rheinland-Pfälzisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Weitere Informationen
Bei der Arbeit der Berufsarchäologen in Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Forschungs- und Rettungsarbeit können Bürger ehrenamtlich mitwirken, sofern sie bereit sind, intensiv die archäologische Methodik zu erlernen und in der Handhabung Sicherheit zu erwerben.
verwandte Vorgänge
- Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern
- Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Schornsteinfeger
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2372
Fax: 06571 14-42372
E-Mail: Silvia.Hausdorf@Bernkastel-Wittlich.de
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