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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Virtuelles Rathaus
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Beschreibung
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)
§ 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Weitere Informationen
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
verwandte Vorgänge
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- Förderschule anmelden
- Landespflegegeld
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
- Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2278
Fax: 06571 14-42278
E-Mail: Michael.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de
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