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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Betrieb in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde und die mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).
Beschreibung
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe mit mindestens 350 oder mehr Legehennen oder
- Betriebe mit weniger als 350 Legehennen, sofern sie Eier in den Verkehr bringen, die nach den Vermarktungsnormen zu kennzeichnen sind.
Werden weniger als 350 Legehennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2002/4/EG der Kommission über die Registrierung von Legehennenbetrieben
verwandte Vorgänge
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierbestattung Abschiedswald
- Tierschutz leben
- Zuchtorganisation Anerkennung beantragen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
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