Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Opferhilfe (Straftaten) beanspruchen
Sie oder jemand aus Ihrem persönlichen Umkreis ist Opfer einer Straftat geworden? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich Hilfe und Unterstützung bei sogenannten Opferhilfestellen zu suchen.
Beschreibung
Opfer von Straftaten sind infolge der Tat meist nicht nur finanziell oder wirtschaftlich geschädigt, sondern leiden auch psychisch unter den Folgen der Tat. Ihre Bedürfnisse umfassen neben der Sicherheit vor weiteren Straftaten auch die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung ihrer Würde und bei dem Ausgleich des erlittenen Schadens.
Opfer von Straftaten erhalten von vielen Seiten Hilfe. Es gibt den staatlichen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), die psychosoziale Prozessbegleitung und andere Opferhilfe-Einrichtungen (Beratungsstellen, die Frauenhäuser, den WEISSEN RING e.V., die Stiftung Opferschutz u.a. private Opferhilfsorganisation).
Besonders schutzbedürftige Verletzte können zudem einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens haben, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Prozessbegleitung ersetzt also nicht die Anwältin oder den Anwalt. Rechtsberatung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwältinnen oder Anwälte. Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer.
Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter haben das Recht, bei Vernehmungen des Opfers dabei zu sein.
Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz unterstützt Opfer von Straftaten, die durch die Straftat in wirtschaftliche Not geraten sind. Aufgabe der Stiftung ist es, Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Zudem gehört zu den Aufgaben der Landesstiftung, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen.
Der WEISSE RING z.B. bietet für Opfer konkret folgende Hilfeleistungen:
- psychosoziale Betreuung und Beratung,
- Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten,
- Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts-, und Arztterminen,
- Unterstützung von Anträgen.
Außerdem erhalten Opfer auch Informationen über finanzielle Hilfen und Ansprüche.
Folgende finanzielle Hilfen sind gegebenenfalls möglich:
- unbürokratische Soforthilfen,
- Unterstützung beim Ausgleich materieller und immaterieller Schäden,
Finanzierungshilfen bei Angeboten zur psychischen Stabilisierung, wie beispielsweise
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Kurztext
Die Opferhilfe unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige.
Zuständigkeit
- Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
- OEG-Stellen
- Deutsche Opferhilfe e. V.
- WEISSER RING e.V.
Fristen
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, haben einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Allerdings muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet.
Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexualverbrechen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihrenAngehörigen durch eine Straftat verloren haben.
Eine Zuwendung durch die Stiftung Opferschutz erhalten Opfer, die die Voraussetzungen der entsprechenden Richtlinien erfüllen. Diese finden Sie nachfolgend:
erforderliche Unterlagen
Für eine Zuwendung durch die Stiftung Opferschutz müssen Sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie nachfolgend:
Psychosoziale Prozessbegleitung in Rheinland-Pfalz für Opferzeuginnen und Opferzeugen
verwandte Vorgänge
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen
- Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
- Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen
- SED-Opfer-Entschädigung (Gesundheitsschäden)
- SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung)
Ansprechpartner
Deutsche Opferhilfe e. V. - Hilfe und Beratung für Opfer von Straftaten -
Tel.: +49 069 65300-399
E-Mail: info@deutsche-opferhilfe.de
Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
Tel.: 06131 164881
E-Mail: Stiftung.Opferschutz@jm.rlp.de
Web: jm.rlp.de/de/startseite/
WEISSER RING e. V. - Bundesgeschäftsstelle
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel.: +49 6131 8303-0
E-Mail: info@weisser-ring.de
Web: www.weisser-ring.de
Landesportal RLP-Direkt