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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Pflegekinder
Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit im privaten Haushalt einer anderen Familie leben.
Beschreibung
Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.
Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.
In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.
Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:
- Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
- Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
- Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
- Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
- Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
- Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).
Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
- Zunächst prüft das Jugendamt Unterstützungsmöglichkeiten in der Herkunftsfamilie, mit dem Ziel, die Eltern in die Lage zu versetzen, ihr Kind wieder angemessen versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z.B. Beratungen, Sozialpädagogische Familienhilfe oder andere Hilfen) können auch über einen längeren Zeitraum gewährt werden.
- Wenn die Herkunftseltern aufgrund bestehender Problem- und Konfliktlagen weiterhin nicht in der Lage sind, das Kind angemessen zu versorgen, kann es im Sinne des Kindeswohls besser sein, das Kind zunächst aus der Familie herauszunehmen und in einer Pflegefamilie oder einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen.
- Dies sollte im Einverständnis mit Kind und Eltern geschehen, solange bis sich die Familiensituation wieder stabilisiert hat.
- Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind in Obhut zu nehmen und bei einer geeigneten Selle unterzubringen. Hierfür ist ein Beschluss des Familiengerichtes notwendig.
Voraussetzungen
Beispiele für Gründe, die eine Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie notwendig machen können:
- Eltern können aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, ihre Kinder nicht mehr versorgen.
- Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise.
- Eltern sind aufgrund von Belastungsfaktoren, wie psychischen oder Suchterkrankungen, nicht in der Lage, ihre Kinder angemessen zu versorgen.
- Die Eltern sind tot.
Kosten
Keine.
Rechtsgrundlage
§ 33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Weitere Informationen
Familien, die beabsichtigen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, brauchen hierzu eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Unterstützende Institutionen
Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltungen.
Informationen erhalten Sie auch über die gemeinsame zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP
verwandte Vorgänge
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Kindesherausgabe einstweilige Anordnung beantragen
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2032
Fax: 06571 14-42032
E-Mail: Christine.Berdi@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2312
Fax: 06571 14-42312
E-Mail: Gabriele.Herges@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 6
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2034
Fax: 06571 14-42034
E-Mail: Danica.Hewel@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2031
Fax: 06571 14-42031
E-Mail: Mona.Lengsdorf@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2335
Fax: 06571 14-42335
E-Mail: Carmen.Ritgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 7
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2088
Fax: 06571 14-42088
E-Mail: Anna.Trasser@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)
Tel.: 06571 14-2054
Fax: 06571 14-42054
E-Mail: Tanja.Trauden@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: P 5
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Eifel
Kurfürstenstr. 16
54516 Wittlich
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Pädagogischer Dienst - Regionalteam Hunsrück
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
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