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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Pflegestützpunkte (PSP)
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige.
Beschreibung
PSP sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.
Die Aufgaben der PSP umfassen:
- Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestützpunktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen.
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, Betreuungs-und Beratungsangebote.
- Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs-und Unterstützungsangebote.
- Information, Auskunft und Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches. Sie beraten zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote.
- Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten eingebunden und begleitet. In den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont.
- Einbindung von kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen, die ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.
Über Einzelheiten zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) informiert auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.
Zuständigkeit
Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
§ 7 a Elftes Buch (SGB XI) - Pflegeberatung Sozialgesetzbuch
verwandte Vorgänge
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Betreuungsverein Anerkennung beantragen
- Betreuungsverfügung
- Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
- Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)
Tel.: 06571 14-2408
Fax: 06571 14-42408
E-Mail: Markus.Eiden@bernkastel-wittlich.de
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